Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen lauten wie folgt:
Allgemeine Geschäftsbedingungen
STAUDT Verschliessanlagen
1. Allgemeines
Unsere Angebote sind unverbindlich. In unseren Druckschriften enthaltene technische
Daten, Abbildungen, Zeichnungen, Beschreibungen und Preise sind unverbindlich,
soweit wir sie im Einzelfall nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnen. An
Kostenvoranschlägen, Abbildungen, Zeichnungen und sonstigen Unterlagen behalten
wir uns Eigentum und Urheberrecht vor; sie dürfen ohne unsere ausdrückliche schriftliche
Genehmigung nicht vervielfältigt und Dritten zugänglich gemacht werden. Mündliche
Absprachen oder Erklärungen sind nur rechtswirksam, wenn sie von uns schriftlich
bestätigt worden sind.
2. Individuelle Vertragsabsprachen
Individuelle Vertragsabsprachen, insbesondere bestimmte Eigenschaftszusicherungen
oder Verwendungsempfehlungen für unsere Waren sowie Angaben über Reparaturdauer
und -fristen, bedürfen zur Rechtswirksamkeit der ausdrücklichen schriftlichen
Bestätigung unserer Hauptverwaltung. Ein Auftrag gilt erst als angenommen, wenn
er von unserer Hauptverwaltung schriftlich bestätigt worden ist oder wenn die
Ware ausgeliefert ist.
3. Preise
Die von uns angegebenen Preise sind Preise in Euro ohne Mehrwertsteuer. Sie
gelten ab Werk, im Inland zuzüglich Mehrwertsteuer und schließen Aufstellungs-,
Inbetriebnahme- und Montagekosten (siehe besondere Montagebedingungen) sowie Verpackung,
Fracht, Porto und Versicherungskosten nicht ein. Sie sind auf der Basis der am
Tage unserer Angebotsabgabe geltenden Lohn-, Material- und sonstigen Kosten errechnet.
Bei einer Änderung dieser Kostenfaktoren bis zum Zeitpunkt der Lieferung behalten
wir uns Preisberichtigungen vor. Mangels besonderer Vereinbarung behalten wir
uns die Wahl des Transportweges bzw. -mittels sowie der Verpackung nach bestem
Ermessen, jedoch ohne Gewähr, vor. Transportkisten werden bei ordnungsgemäßer
frachtfreier Rücksendung innerhalb von vier Wochen zu 2/3 des berechneten Wertes
gutgeschrieben. Sonstige Verpackungen werden nicht zurückgenommen.
4. Zahlungsbedingungen
Unsere Rechnungen sind nach Wahl des Bestellers innerhalb von 10 Tagen nach
Rechnungsdatum bar mit 2% Skonto vom Rechnungsbetrag einschließlich Mehrwertsteuer
oder innerhalb von 30 Tagen bar ohne Abzug zu zahlen. Davon abweichende Bedingungen
(Voraus-, Drittelzahlung, Akkreditiv o.ä.) behalten wir uns im Einzelfall vor.
Bei Überschreiten der Zahlungsfristen sind wir berechtigt - unter Vorbehalt der
Geltendmachung weitergehender Schadenersatzansprüche bei Verzug des Bestellers
- Jahreszinsen in Höhe von mindestens 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz der
Europäischen Zentralbank (EZB) in Anrechnung zu bringen, ohne daß es einer Mahnung
bzw. Fristsetzung bedarf. Bei Auslandslieferungen können wir die Eröffnung eines
unwiderruflichen und bestätigten Akkreditivs, zahlbar bei einer von uns angegebenen
Bank, oder andere gleichwertige Sicherheiten verlangen. Bei Zahlungseinstellung
oder Überschuldung des Bestellers sowie bei Nichteinhaltung vereinbarter Zahlungsziele
wird die Kaufpreiseforderung sofort fällig. Dem Besteller stehen Aufrechnungs-
und Zurückhaltungsrechte nur mit rechtskräftig festgestellten, unbestrittenen
oder von uns anerkannten Gegenansprüchen zu.
5. Eigentumsvorbehalt
Bis zur Zahlung sämtlicher uns gegen den Besteller zustehenden und künftig
entstehenden Forderungen bleibt die gelieferte Ware unser Eigentum (Akkreditivgestellung
gilt nicht als Zahlung). Wird vom Besteller unsere Ware mit anderen, uns nicht
gehörenden Sachen in der Weise zu einer neuen Sache verbunden, daß er das Alleineigentum
hieran erwirbt, so überträgt der Besteller auf uns das Miteigentum an ihr im Verhältnis
des Wertes der miteinander verbundenen Sachen zum Zeitpunkt ihrer Verbindung.
Der Vertragsabschluß mit unserem Besteller über die Ware gilt als Einigung über
den Eigentumsübergang. Die Einräumung des Mitbesitzes an uns durch den Besteller
wird dadurch ersetzt, daß dieser die neue Ware für uns mit in Verwahrung nimmt.
Der Besteller ist zum Weiterverkauf unserer Ware nur im Rahmen eines ordnungsgemäßen
Geschäftsbetriebes ermächtigt. Er tritt uns bereits jetzt zu unserer Sicherung
alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung
gegen einen Dritten erwachsen. Zur Einziehung dieser Forderung ist der Besteller
weiterhin ermächtigt. Wir behalten uns vor, die Forderung selbst einzuziehen,
sobald der Kunde in Zahlungsverzug ist. Gleiches gilt, wenn ein Antrag auf Eröffnung
eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. In diesem
Fall hat uns der Besteller die abgetretenen Forderungen und seine Schuldner auf
Verlangen abzugeben.
6. Lieferung
Unsere Lieferzeit rechnet sich ab Datum unserer Bestellungsannahme. Der Beginn
der Lieferzeit setzt den Eingang sämtlicher vom Besteller zu liefernden Unterlagen,
wie erforderliche Genehmigungen, Freigaben, Klarstellung und Genehmigung der Pläne,
Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und sonstigen Verpflichtungen
sowie die Übereinstimmung in allen technischen Fragen, deren Klärung sich die
Parteien bei Vertragsabschluß vorbehalten haben, voraus. Werden diese Voraussetzungen
nicht rechtzeitig erfüllt, wird die Lieferzeit angemessen verlängert. Betriebsstörungen,
Streik, Aussperrung oder Ausfall wichtiger Fertigungseinrichtungen und Maschinen,
Verzögerung in der Anlieferung wesentlicher Roh- und Baustoffe, Verzögerungen
bei der Beförderung sowie alle Fälle höherer Gewalt verlängern die Lieferfrist
angemessen und zwar auch dann, wenn diese Umstände bei unseren Zulieferanten eintreten.
Vorstehendes gilt auch dann, wenn die vorbezeichneten Umstände während eines bereits
bestehendes Lieferverzuges eintreten. Die Abnahme hat unverzüglich nach gemeldeter
Abnahmebereitschaft bei uns im Haus zu erfolgen. Die Kosten der Abnahme gehen
zu Lasten des Bestellers. In zumutbarem Umfang sind Teillieferungen durch uns
zulässig.
7. Gefahrenübergang
Alle Sendungen einschließlich etwaiger Rücksendungen - auch von Lieferteilen
- gehen auf Gefahr des Bestellers. Die Gefahr geht auch bei vereinbarter frachtfreier
Lieferung mit der Übergabe der Ware an den Besteller oder dessen Beauftragten
in unserem Werk, sonst wenn die Sendung unser Werk verlässt, gleichgültig auf
welchem Wege und mit welchem (eigenem oder fremden) Transportmittel, auf den Besteller
über. Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die wir nicht zu vertreten
haben, so geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft auf den Besteller über.
Vorstehende Regelung gilt auch bei Teillieferungen.
8. Mängelhaftung
Der Besteller hat die Ware unverzüglich nach der Ablieferung, soweit dies nach
ordnungsgemäßem Geschäftsgang tunlich ist, zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel
zeigt, uns unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen. Unterlässt der Besteller
die Anzeige, gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel
handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Zeigt sich später ein solcher
Mangel, muss die Anzeige schriftlich unverzüglich nach Entdeckung erfolgen, andernfalls
gilt die Ware in Ansehung dieses Mangels als genehmigt. Soweit ein von uns zu
vertretener Mangel der gelieferten Ware bzw. unserer Leistung vorliegt, sind wir
nach unserer Wahl zur Beseitigung des Mangels oder zur Lieferung neuer Ware bzw.
zur Erbringung neuer Leistungen berechtigt. Soweit die Beseitigung des Mangels
bzw. die Lieferung neuer Ware bzw. die Erbringung neuer Leistungen fehl schlägt
oder wir sonst berechtigt sind, weitere Maßnahmen zu verweigern, stehen dem Besteller
die gesetzlichen Rechte zu. Regelmäßig sind dem Besteller mindestens zwei Mangelbeseitigungsversuche
zumutbar. Der Rücktritt ist bei unerheblichen Pflichtverletzungen ausgeschlossen.
Haften wir nach Ziff.9 dieser Bedingungen, verjähren die Mängelansprüche des Bestellers
nach den gesetzlichen Vorschriften. Weiterhin verjähren Mängelansprüche nach den
gesetzlichen Vorschriften, wenn der Mangel in einem dinglichen Recht eines Dritten,
aufgrund dessen Herausgabe der Sache verlangt werden kann oder einem sonstigen
Recht, dass im Grundbuch eingetragen ist, besteht, oder bei einem Bauwerk oder
bei einer Sache, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk
verwendet worden ist und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat. Im Übrigen verjähren
Mängelansprüche in einem Jahr. Unsere Mängelhaftung erstreckt sich nicht auf Schäden
die durch natürlichen Verschleiß oder Verbrauch oder Verhalten, das in den Verantwortungsbereich
des Bestellers fällt, entstanden sind.
9. Haftungsbeschränkung
Wir haften bei eigenem vorsätzlichen Verhalten und eigenem groben Verschulden
sowie vorsätzlichem Verhalten und grobem Verschulden leitender Angestellter. Wir
haften weiterhin für die Nichteinhaltung von Garantien, bei Übernahme eines Beschaffungsrisikos,
bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit und im Rahmen der
Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Wir haften dem Grunde nach bei jeder schuldhaften
Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und bei grobem Verschulden einfacher
Erfüllungsgehilfen. Der Höhe nach ist diese Haftung auf Ersatz des typischen vorhersehbaren
Schadens beschränkt. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist,
gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer,
Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Entsprechendes wie in den vorstehenden
Absätzen geregelt, gilt für unsere Haftung wegen Ersatz vergeblicher Aufwendungen.
10. Schlussbestimmungen
Alleiniger Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis mittelbar oder
unmittelbar sich ergebenden Streitigkeiten - einschließlich Scheck- und Wechselklagen
- ist Esslingen. Wir sind auch berechtigt am Sitz des Bestellers zu klagen. Eine
Übertragung der Vertragsrechte und -pflichten auf Dritte durch den Besteller ist
nur mit unserem schriftlichen Einverständnis möglich. Die vorstehenden Geschäftbedingungen
bilden die Grundlage für alle Geschäfte mit unseren Bestellern. Abweichende Bedingungen
des Bestellers sind für uns nur verbindlich, wenn dieses schriftlich besonders
vereinbart ist, sonst gilt unser Schweigen in jedem Fall als Ablehnung. Mit der
Entgegennahme unserer Lieferung erkennt der Besteller unsere Geschäftbedingungen
an. Die Vertragsbeziehungen zwischen den Parteien richten sich nach deutschem
Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Eine etwaige Rechtsunwirksamkeit einzelner
Geschäftsbedingungen berührt nicht die Gültigkeit der anderen getroffenen Vereinbarungen.
Stand: Februar 2006
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